Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der AGB
Lieferungen, Leistungen und Angebote der INYA Im- und Export Großhandels GmbH
mit beschränkter Haftung (im Folgenden: INYA GmbH) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Diese
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten die
AGB als angenommen. Der Geltung Einkaufsbedingungen oder sonstige
Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von der INYA GmbH sind freibleibend und unverbindlich; der Vertrag
wird durch die Auftragsbestätigung durch die INYA GmbH geschlossen.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, angegebene Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn die Eriksen
GmbH dies ausdrücklich schriftlich zusichert.
§ 3 Preise
(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der INYA GmbH genannten
oder in Bezug genommenen Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Lieferung, Lieferschwierigkeiten, Rügepflichten
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der INYA GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streiks,
Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten von
der INYA GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten) hat die INYA GmbH auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
die INYA GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach einer
angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Eriksen
GmbH von seiner Verpflichtung nach Abs. 1 frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die
INYA GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich von dem entsprechenden
Umstand benachrichtigt wird.
(3) Sofern die INYA GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf
eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent des Angebotswertes
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des
Angebotswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
zumindest grober Fahrlässigkeit von der INYA GmbH.
(4) Die INYA GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von der INYA GmbH
setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die INYA GmbH berechtigt, Ersatz
des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
(7) Der Käufer verpflichtet sich, unmittelbar bei der Anlieferung die Lieferung auf
Vollständigkeit und auf von außen erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.
Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Verkäuferausfertigung des Lieferscheins
gegenzuzeichnen und erkennbare Beschädigungen oder fehlende Teile auf dem
Lieferschein zu vermerken.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von
der INYA GmbH verlassen hat.
(2) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
(4) Eine Vereinbarung über den versicherten Versand hat gesondert, schriftlich und
ggf. gegen zusätzliches Entgelt zu erfolgen, wenn dies vom Käufer gewünscht wird.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel; Rüge- und Mitteilungspflicht
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die
Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der
Produkte.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der INYA GmbH oder einem
von der INYA GmbH beauftragten Dritten nicht befolgt, Änderungen an dem
Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen
Mängeln der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
(3) Der Käufer muss der INYA GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind der INYA GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Vernachlässigt der Käufer seine Pflicht zur Rüge, kann er sich auf den
Schaden nicht mehr berufen und keinen Schadensersatz geltend machen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweist,
verlangt die INYA GmbH nach Wahl und auf Kosten von der INYA GmbH, dass:
(a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an die INYA GmbH versandt wird oder
(b) der Käufer die mangelhafte Ware bereithält, so dass eine von der Eriksen
GmbH beauftragte Person eine Reparatur vornehmen kann.
Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die INYA GmbH diesem
Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden,
während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von der Eriksen
GmbH zu vergüten sind.
(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Ansprüche wegen Mängel gegen die INYA GmbH stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die die INYA GmbH aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der INYA GmbH die
folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird,
soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum von der INYA GmbH. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für die INYA GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Erlischt das Eigentum von der INYA GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsgemäß (Rechnungswert) auf die INYA GmbH übergeht. Der Käufer
verwahrt das Eigentum von der INYA GmbH unentgeltlich. Ware, an der die
INYA GmbH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an die INYA GmbH ab. Die INYA GmbH
ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die INYA GmbH abgetretenen
Forderungen zu dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird
der Käufer auf das Eigentum von der INYA GmbH hinweisen und die INYA GmbH
unverzüglich benachrichtigen, damit die INYA GmbH die Eigentumsansprüche
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die INYA GmbH die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hiefür der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist
die INYA GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 8 Zahlung
(1) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Die INYA GmbH ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die INYA GmbH
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die INYA GmbH über den Betrag
verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist die INYA GmbH berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Käufer steht der
Beweis frei, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Wenn der INYA GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, er insbesondere ein Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung
einstellt, so ist die INYA GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die INYA GmbH ist in diesem Falle
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 9 Datenschutz
Die INYA GmbH verpflichtet sich, alle im Geschäftsvorgang anfallenden Daten
persönlicher wie geschäftlicher Art nur für die Abwicklung des jeweiligen
Auftraggebers zu verwenden. Sie verbleiben in der Datenbank der INYA GmbH und
werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die INYA GmbH für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf
entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen
Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden,
es sei denn, ein von der INYA GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal
bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in Abs. 1 und 2 gelten nicht für
Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von der INYA GmbH entstanden sind,
sowie bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung von der INYA GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der
INYA GmbH.
§ 11 Textform, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen der INYA GmbH und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in Textform niederzulegen. Die
Verkaufsangestellten von der INYA GmbH sind nicht befugt, mündlichen
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des Vertrages in Textform hinausgehen.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
der INYA GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Für den Fall dass der Wert des Streitgegenstandes einen Betrag von
5.000,- Euro nicht erreicht, wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-
Charlottenburg vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarun